Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen

1.    Inspektion und Annahme.  Prometric behält sich das Recht vor, Waren zu inspizieren und diese entweder anzunehmen oder abzulehnen, wenn sie Mängel in Material, Verarbeitung oder Design aufweisen oder nicht den schriftlichen Spezifikationen (den „Spezifikationen“) entsprechen, die Prometric für die Waren bereitgestellt wurden („Defekte Produkte“). Prometric kann nach eigenem Ermessen: (i) defekte Produkte auf Kosten des Lieferanten zur vollständigen Rückerstattung des Kaufpreises zurücksenden; (ii) die defekten Produkte zur Reparatur oder zum Austausch an den Lieferanten zurücksenden; oder (iii) andere Rechte ausüben, die Prometric nach dem Gesetz oder im Rahmen des Billigkeitsrechts zustehen. Defekte Produkte, die nach Reparatur oder Austausch an Prometric zurückgesendet werden, unterliegen denselben Inspektions- und Annahmebestimmungen wie diese Bestellung, als wären sie ursprünglich geliefert worden. Wenn Prometric defekte Produkte zur Reparatur oder zum Austausch zurücksendet, hat der Lieferant die defekten Produkte innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt zu reparieren oder auszutauschen und trägt alle damit verbundenen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeits-, Material- und Versandkosten zu und von den Einrichtungen von Prometric. Wenn Prometric solche Kosten direkt trägt, kann Prometric diese Kosten vom Lieferanten zurückfordern oder solche Beträge mit unbezahlten Bestellungen für andere Waren verrechnen. Alle Waren und Materialien müssen neu sein, es sei denn, es ist in dieser Bestellung anders angegeben. Weder die Inspektion von Prometric noch das Versäumnis, eine Inspektion durchzuführen, entbindet den Lieferanten von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
 
2.     Garantie. Der Lieferant garantiert gegenüber Prometric, dass die unter dieser Bestellung gekauften Waren: (i) frei von Mängeln in Material, Verarbeitung oder Design sind, den Spezifikationen entsprechen, Prometric ein gutes und gültiges Eigentum an den Waren ohne alle Pfandrechte, Belastungen, Sicherungsrechte oder andere Ansprüche gewährt; und (ii) frei von der Verletzung oder dem Verstoß gegen Urheberrechte, Marken oder andere geistige Eigentumsrechte sind. Die Garantiezeit beträgt ein (1) Jahr ab Erhalt der Waren durch Prometric. Die Garantiezeit für reparierte oder ersetzte Waren beträgt ein (1) Jahr ab Annahme durch Prometric. Wenn während der ein (1) Jahr dauernden Garantiezeit ein Mangel oder eine Nichteinhaltung in Material, Verarbeitung oder Design festgestellt wird, kann Prometric nach eigenem Ermessen: (i) defekte Produkte auf Kosten des Lieferanten zur vollständigen Rückerstattung des Kaufpreises zurücksenden; (ii) die defekten Produkte zur Reparatur oder zum Austausch an den Lieferanten zurücksenden; oder (iii) andere Rechte ausüben, die Prometric nach dem Gesetz oder im Rahmen des Billigkeitsrechts zustehen. Waren, die unter dieser Garantie an Prometric zurückgegeben werden, nachdem sie repariert oder ersetzt wurden, unterliegen denselben Inspektions- und Annahmebestimmungen wie diese Bestellung, als wären sie ursprünglich geliefert worden. Wenn Prometric Waren unter dieser Garantie zur Reparatur oder zum Austausch an den Lieferanten zurücksendet, hat der Lieferant die Waren innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt durch nicht defekte, konforme Waren zu reparieren oder auszutauschen und trägt alle damit verbundenen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeits-, Material- und Versandkosten zu und von den Einrichtungen von Prometric. Wenn Prometric solche Kosten direkt trägt, kann Prometric diese Kosten vom Lieferanten zurückfordern oder solche Beträge mit unbezahlten Bestellungen für andere Waren verrechnen. Alle Waren und Materialien müssen neu sein, es sei denn, es ist in dieser Bestellung anders angegeben. Weder die Inspektion von Prometric noch das Versäumnis, eine Inspektion durchzuführen, entbindet den Lieferanten von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Wenn Prometric solche Kosten direkt trägt, kann Prometric diese Kosten vom Lieferanten zurückfordern oder solche Beträge mit unbezahlten Bestellungen für andere Waren verrechnen. Der Lieferant hat etwaige Herstellergarantien an Prometric zu übertragen.
 
3.     Preise, Rechnungen und Zahlung. Sofern schriftlich nicht anders angegeben, sind die Preise in dieser Bestellung einschließlich aller direkten, indirekten und zufälligen Gebühren im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung der Waren an Prometric, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Verpackungs-, Verlade-, Transport-, Lager-, Maklergebühren, Versicherungskosten, Dokumenten-gebühren, Zölle und Gebühren jeglicher Art, außer für Steuern und Versandkosten, die möglicherweise auf der Rechnung aufgeführt sind. Sofern schriftlich nicht anders angegeben, sind Rechnungen innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach dem Datum der Lieferung der Waren und dem Erhalt der Rechnung durch Prometric, zusammen mit der entsprechenden unterstützenden Dokumentation, fällig. Jede Rechnung unterliegt der Überprüfung durch Prometric, und es werden Abzüge für strittige Posten vorgenommen, falls vorhanden. Rechnungen sind an Prometric LLC, Attention Accounts Payable, 1501 South Clinton Street, Baltimore, MD 21224 zu senden..
 
4.     Kündigung. Prometric oder der Lieferant können diese Bestellung bei Verzug der anderen Partei durch schriftliche Mitteilung an die säumige Partei kündigen. Prometric kann diese Bestellung jederzeit aus beliebigem Grund unter Mitteilung an den Lieferanten kündigen. Bei Kündigung dieser Bestellung durch Prometric aus anderen Gründen als dem Verzug des Lieferanten beschränkt sich die gesamte Haftung von Prometric auf den Kauf der folgenden Waren, ohne Verdopplung: (i) aller Waren, die der Lieferant zur Erfüllung der Bestellung von Prometric gekauft hat, wie durch angemessene Dokumentation nachgewiesen; und (ii) aller Waren, die von Prometric erhalten wurden und für die nicht bezahlt wurde. Bei Kündigung dieser Bestellung durch Prometric aufgrund des Verzugs des Lieferanten kann Prometric wählen, zu den Kosten des Lieferanten alle Waren zu kaufen, die der Lieferant möglicherweise zur Erfüllung der Bestellung von Prometric gekauft hat, oder andere Rechte ausüben, die Prometric nach dem Gesetz oder im Rahmen des Billigkeitsrechts zustehen.
 
5.     Lieferung, Eigentum und Risiko von Verlust oder Beschädigung. Die Zeit ist von wesentlicher Bedeutung. Die Nichterfüllung der Lieferung der Waren zu dem vereinbarten Datum und Ort stellt einen Verzug dieser Bestellung dar. Der Lieferant hat Prometric über etwaige Verzögerungen beim Lieferdatum zu informieren, und Prometric kann nach eigenem Ermessen: (i) den überarbeiteten Lieferzeitplan akzeptieren; (ii) den Lieferanten auf Kosten des Lieferanten auffordern, die Waren auf andere Weise zu liefern; (iii) diese Bestellung kündigen; und (iv) andere Rechte ausüben, die Prometric nach dem Gesetz oder im Rahmen des Billigkeitsrechts zustehen. Eigentum und Risiko von Verlust oder Beschädigung gehen bei Erhalt durch Prometric auf Prometric über.
 
6.     Verpackung, Kennzeichnung und Versand.  Der Lieferant hat alle Waren gemäß den guten kaufmännischen Praktiken vorzubereiten und zu verpacken, um eine sichere Lieferung ohne Schäden oder Verlust zu gewährleisten. Der Lieferant hat jede Versandverpackung mit der Bestellnummer von Prometric zu kennzeichnen. Der Lieferant hat in jedem Container eine Packliste beizufügen, die die Bestellnummer, die Teilenummer und die Menge angibt.
 
7.     Marken, Logos und Werbung. Der Name, die Marke und/oder das Logo von Prometric dürfen vom Lieferanten ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Prometric nicht verwendet werden. Der Lieferant wird ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Prometric (die Prometric nach eigenem Ermessen verweigern kann) in keiner Werbung, Pressemitteilung, Kundenliste oder anderen Werbe- oder Marketingmaterialien auf Prometric verweisen.
 
8.     Vertraulichkeit. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm von Prometric offengelegt werden, vertraulich zu behandeln.
 
9.     Versicherung. Wenn der Lieferant Waren in einer Einrichtung von Prometric liefert, hat der Lieferant die folgende Versicherungsdeckung aufrechtzuerhalten: (i) Arbeitsunfallversicherung (gesetzliche Grenzen), (ii) Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers (1 Million Dollar je Ereignis) und (iii) allgemeine kommerzielle Haftpflichtversicherung (1 Million Dollar je Ereignis) und hat Prometric auf Anfrage Versicherungszertifikate vorzulegen.
 
10.   Schadloshaltung. Der Lieferant verpflichtet sich, Prometric und deren Mitarbeiter, Vertreter, Direktoren und leitende Angestellte von und gegen alle Haftungen, Schäden, Verluste, Ansprüche, Forderungen, Urteile, Kosten und Ausgaben (einschließlich der Kosten der Verteidigung und angemessener Anwaltsgebühren) freizustellen, die Prometric aufgrund von Ansprüchen, die gegen einen von ihnen wegen Körperverletzung, Tod oder Sachschaden geltend gemacht werden, in irgendeiner Weise erleiden oder erleiden kann, die sich aus den vom Lieferanten, dessen Mitarbeitern, Auftragnehmern oder Vertretern gelieferten Waren oder Dienstleistungen oder deren Lieferung ergeben oder damit in irgendeiner Weise verbunden sind.
 
11.   Gesamtvereinbarung, zusätzliche oder abweichende Bestimmungen abgelehnt, Änderungen, Ergänzungen. Diese Bestellung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Prometric und dem Lieferanten dar. Alle zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen, die vom Lieferanten vorgeschlagen werden, werden abgelehnt und sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Prometric akzeptiert werden. Diese Bestellung kann nur durch schriftliche Vereinbarung beider Parteien geändert oder erneuert werden.
 
12.   Geltendes Recht, Gerichtsstand. Diese Bestellung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Maryland und der ausschließliche Gerichtsstand für alle Klagen, die aufgrund dieser Bestellung erhoben werden, ist Baltimore, Maryland.
 
13.   Rechtliche Konformität. Der Lieferant garantiert, dass die hierunter verkauften Waren sowie die bereitgestellten Materialien und Dienstleistungen und jede andere damit verbundene Aktivität in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften hergestellt, geliefert, bereitgestellt und durchgeführt wurden und werden.